GVNW begrüsst Änderung im Gesetzesentwurf zur Umsetzung der IDD zugunsten der deutschen Wirtschaft

Der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft e.V. (GVNW) begrüßt, dass der am Mittwoch, den 18. Januar 2017 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zur Umsetzung der europäischen Vermittlerrichtlinie IDD nun doch eine freie Vergütung von Versicherungsmaklern durch versicherungsnehmende Unternehmen zulässt.

Der GVNW hat mit seiner Mitte Dezember gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erteilten Stellungnahme erfolgreich dazu beigetragen, dass versicherungsnehmende Unternehmen die Vergütung von Maklern auch weiterhin frei wählen können.

Das zukünftige Honorarverbot nach § 34d GewO für Versicherungsmakler gilt ausschließlich für Verbraucher und somit nicht für die Vermittlung von Gewerbe- oder Industrieversicherungen.